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Compliance & Geldwäscheprävention

Hinweis zu unseren Compliance-Grund­sätzen und der Umsetzung in Anlehnung an die Vorgaben des Geldwäsche­gesetzes (GwG).

Unsere Haltung: Compliance ist für uns kein Etikett, sondern Praxis. Drei Werte stehen dabei im Mittelpunkt: Vertrauen, Sorgfalt und Transparenz.

1. Unser Anspruch: Vertrauen und Rechtssicherheit

Als Immobilien­makler und Hausverwalter stehen wir für eine vertrauensvolle, transparente und rechts­sichere Abwicklung aller Geschäfts­prozesse. Die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismus­finanzierung – insbesondere nach dem Geldwäsche­gesetz (GwG) – ist für uns selbst­verständlich und integraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit.

2. Gesetzliche Sorgfaltspflichten

Im Rahmen der Anbahnung und Durchführung von Geschäfts­beziehungen – einschließlich der Prüfung von Neukundinnen und Neukunden – sind wir gesetzlich verpflichtet, bestimmte Sorgfalts­pflichten zu erfüllen (§§ 10 ff. GwG). Hierzu zählen insbesondere:

  • die Identifizierung unserer Vertrags­partner,
  • die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten,
  • die Einholung von Angaben zum Zweck und zur Art der Geschäfts­beziehung sowie
  • eine risikoorientierte Überprüfung im weiteren Verlauf der Zusammen­arbeit.

Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit aller Beteiligten und einer verlässlichen Geschäfts­grundlage.

3. Verantwortungsbewusster Umgang mit Auffälligkeiten

Sollten sich im Rahmen unserer Prüfungen Unklarheiten oder Auffälligkeiten ergeben, sind wir gehalten, diese sorgfältig zu bewerten. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, von der Begründung oder Fortführung einer Geschäfts­beziehung abzusehen (§ 10 Abs. 9 GwG). Wir treffen entsprechende Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.

4. Gesetzliche Meldepflichten

In bestimmten Konstellationen sind wir gesetzlich verpflichtet, Sachverhalte an die zuständigen Behörden zu melden (§ 43 GwG). Bitte beachten Sie, dass uns in diesem Zusammenhang gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich der Information betroffener Parteien treffen können (§ 47 GwG).

5. Transparenz und Zusammenarbeit

Die genannten Maßnahmen dienen dem Schutz unserer Kundinnen und Kunden, Geschäfts­partner und des Immobilien­marktes insgesamt. Wir legen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Zusammen­arbeit und bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen entsprechende Informationen und Nachweise anfordern.

6. Registrierung bei der FIU

Als Immobilien­makler sind wir Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG und selbst­verständlich vorschrifts­mäßig bei der FIU (Financial Intelligence Unit), der Zentralstelle für Finanz­transaktions­untersuchungen, registriert (§ 45 Abs. 1 GwG). Die Registrierung ist Voraussetzung für die gesetzlich vorgesehene Abgabe von Verdachts­meldungen und Teil unserer gelebten Compliance-Praxis.

7. Transparenzregister

Die EDENIO Immobilien GmbH ist mit ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eingetragen (§§ 18 ff. GwG). Damit erfüllen wir unsere gesellschafts­rechtlichen Melde­pflichten vollständig und nachvollziehbar.

8. Ethik & Datenschutz

Compliance endet für uns nicht beim Gesetzestext. Wir verpflichten uns zu einem ethischen Umgang mit Daten und Menschen: Wir erheben nur, was wir wirklich benötigen, kommunizieren transparent, setzen KI-gestützte Systeme verantwortungsvoll und nachvollziehbar ein und behandeln alle Beteiligten – Eigentümer, Mieter, Interessenten und Geschäftspartner – fair und diskriminierungsfrei. Details zur Daten­verarbeitung finden Sie in unseren Datenschutz­hinweisen.

9. Souveränität & Business-Kontinuität

Wir lehnen uns bei der Auswahl unserer Systeme und Prozesse größtmöglich an Grundsätzen der Souveränität an – verstanden als Unabhängigkeit in rechtlicher, steuerlicher und organisatorischer Hinsicht. Ziel ist es, für unsere Kundinnen und Kunden jederzeit Business-Kontinuität sicherzustellen. Unsere System­anbieter speichern Daten innerhalb der EU; ein Server­standort in Deutschland bzw. der EU ist uns sehr wichtig, auch wenn wir ihn nicht in jedem Einzelfall garantieren können.

10. Hinweisgeber-Meldung (Whistleblowing)

Sie haben Kenntnis von möglichen Verstößen gegen das Geldwäsche­gesetz oder andere Compliance-Vorgaben in unserem Geschäfts­umfeld? Über unser geschütztes Hinweisgeber-Formular können Sie uns – auf Wunsch vertraulich – Hinweise übermitteln. Jede Meldung wird sorgfältig geprüft; Hinweisgebende werden vor Benachteiligung geschützt.

Hinweis abgeben:

Es gelten unsere Datenschutzhinweise.

Weitere Informationen zum Geldwäsche­gesetz finden Sie im Gesetzes­text beim Bundes­ministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de. Für Inhalte externer Links übernehmen wir keine Haftung.

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