Compliance & Geldwäscheprävention
Hinweis zu unseren Compliance-Grundsätzen und der Umsetzung in Anlehnung an die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG).
1. Unser Anspruch: Vertrauen und Rechtssicherheit
Als Immobilienmakler und Hausverwalter stehen wir für eine vertrauensvolle, transparente und rechtssichere Abwicklung aller Geschäftsprozesse. Die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – insbesondere nach dem Geldwäschegesetz (GwG) – ist für uns selbstverständlich und integraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit.
2. Gesetzliche Sorgfaltspflichten
Im Rahmen der Anbahnung und Durchführung von Geschäftsbeziehungen – einschließlich der Prüfung von Neukundinnen und Neukunden – sind wir gesetzlich verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen (§§ 10 ff. GwG). Hierzu zählen insbesondere:
- die Identifizierung unserer Vertragspartner,
- die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten,
- die Einholung von Angaben zum Zweck und zur Art der Geschäftsbeziehung sowie
- eine risikoorientierte Überprüfung im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit.
Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit aller Beteiligten und einer verlässlichen Geschäftsgrundlage.
3. Verantwortungsbewusster Umgang mit Auffälligkeiten
Sollten sich im Rahmen unserer Prüfungen Unklarheiten oder Auffälligkeiten ergeben, sind wir gehalten, diese sorgfältig zu bewerten. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, von der Begründung oder Fortführung einer Geschäftsbeziehung abzusehen (§ 10 Abs. 9 GwG). Wir treffen entsprechende Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.
4. Gesetzliche Meldepflichten
In bestimmten Konstellationen sind wir gesetzlich verpflichtet, Sachverhalte an die zuständigen Behörden zu melden (§ 43 GwG). Bitte beachten Sie, dass uns in diesem Zusammenhang gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich der Information betroffener Parteien treffen können (§ 47 GwG).
5. Transparenz und Zusammenarbeit
Die genannten Maßnahmen dienen dem Schutz unserer Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner und des Immobilienmarktes insgesamt. Wir legen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit und bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen entsprechende Informationen und Nachweise anfordern.
6. Registrierung bei der FIU
Als Immobilienmakler sind wir Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG und selbstverständlich vorschriftsmäßig bei der FIU (Financial Intelligence Unit), der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, registriert (§ 45 Abs. 1 GwG). Die Registrierung ist Voraussetzung für die gesetzlich vorgesehene Abgabe von Verdachtsmeldungen und Teil unserer gelebten Compliance-Praxis.
7. Transparenzregister
Die EDENIO Immobilien GmbH ist mit ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eingetragen (§§ 18 ff. GwG). Damit erfüllen wir unsere gesellschaftsrechtlichen Meldepflichten vollständig und nachvollziehbar.
8. Ethik & Datenschutz
Compliance endet für uns nicht beim Gesetzestext. Wir verpflichten uns zu einem ethischen Umgang mit Daten und Menschen: Wir erheben nur, was wir wirklich benötigen, kommunizieren transparent, setzen KI-gestützte Systeme verantwortungsvoll und nachvollziehbar ein und behandeln alle Beteiligten – Eigentümer, Mieter, Interessenten und Geschäftspartner – fair und diskriminierungsfrei. Details zur Datenverarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
9. Souveränität & Business-Kontinuität
Wir lehnen uns bei der Auswahl unserer Systeme und Prozesse größtmöglich an Grundsätzen der Souveränität an – verstanden als Unabhängigkeit in rechtlicher, steuerlicher und organisatorischer Hinsicht. Ziel ist es, für unsere Kundinnen und Kunden jederzeit Business-Kontinuität sicherzustellen. Unsere Systemanbieter speichern Daten innerhalb der EU; ein Serverstandort in Deutschland bzw. der EU ist uns sehr wichtig, auch wenn wir ihn nicht in jedem Einzelfall garantieren können.
10. Hinweisgeber-Meldung (Whistleblowing)
Sie haben Kenntnis von möglichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz oder andere Compliance-Vorgaben in unserem Geschäftsumfeld? Über unser geschütztes Hinweisgeber-Formular können Sie uns – auf Wunsch vertraulich – Hinweise übermitteln. Jede Meldung wird sorgfältig geprüft; Hinweisgebende werden vor Benachteiligung geschützt.
Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz finden Sie im Gesetzestext beim Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de. Für Inhalte externer Links übernehmen wir keine Haftung.
