Gemeinschaft
WEG-Reform 2020: mehr Handlungsspielraum
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (in Kraft seit dem 1. Dezember 2020) hat die Beschlussfassung über bauliche Maßnahmen erleichtert. Privilegiert sind insbesondere:
- Barrierereduzierung und Einbruchsschutz
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Anschluss an Glasfaser bzw. Netze mit sehr hoher Kapazität
- Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke): Eigentümer haben einen Anspruch auf Zustimmung, die nur aus triftigem Grund verweigert werden kann (§ 20 Abs. 2 WEG)
Die Bestellung eines Verwalters ist grundsätzlich auf höchstens fünf Jahre begrenzt (§ 26 WEG).
Finanzen
Vorschuss (Hausgeld) richtig verstehen
Die Eigentümer leisten monatliche Vorschüsse auf die gemeinschaftlichen Kosten (§ 28 Abs. 2 WEG). Im Alltag spricht man weiterhin von Hausgeld. Die Vorschüsse decken Verwaltung, Instandhaltung, Rücklagen und Betriebskosten.
- Wirtschaftsplan: geplante Einnahmen und Ausgaben des Jahres (§ 28 Abs. 1 WEG)
- Jahresabrechnung: tatsächliche Kosten im Vergleich zu den Vorschüssen
- Instandhaltungsrücklage: Vorsorge für größere Reparaturen und Modernisierungen
Gemeinschaft
Eigentümerversammlung: Einladung und Beschlüsse
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Beschlussorgan der Gemeinschaft. Die Einladung muss grundsätzlich mindestens zwei Wochen vorher zugehen (§ 24 WEG). Mit der Tagesordnung erhalten Sie die Beschlussvorlagen, damit Sie vorbereitet entscheiden können.
Beschlüsse gelten auch für Eigentümer, die nicht teilnehmen. Eine Anfechtung ist nur innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung möglich (§ 46 WEG).
Mietrecht
Betriebskosten (Nebenkosten) korrekt abrechnen
Betriebskosten dürfen nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag sie vorsieht und sie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind (§ 556 BGB).
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB).
Mietrecht
Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen
Heiz- und Warmwasserkosten werden nach der Heizkostenverordnung (HeizKV) verteilt. Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch verteilt, der Rest nach Wohnfläche (§ 7 HeizKV).
Vergleichen Sie Ihre Verbrauchswerte mit dem Vorjahr, dann fallen Abweichungen früh auf.
Sanierung
Energetische Sanierung und iSFP
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Schritt für Schritt, welche Maßnahmen an einem Gebäude sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten.
Er kann die Grundlage für Fördermöglichkeiten bilden, etwa im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderbedingungen ändern sich: Prüfen Sie die aktuellen Konditionen vor einer Antragstellung.
Gemeinschaft
Verwalterwechsel Schritt für Schritt
- Kündigungsfristen und Vertragsende prüfen
- Beschluss der Eigentümerversammlung vorbereiten
- Unterlagen, Konten und Schlüssel geordnet übergeben lassen
- Frühzeitig mit der neuen Verwaltung Kontakt aufnehmen
Mietrecht
Mietkaution: Was Vermieter und Mieter wissen sollten
Die Mietkaution darf höchstens drei Nettomonatsmieten betragen (§ 551 BGB). Sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden und ist verzinslich. Der Mieter darf die Kaution in drei Monatsraten zahlen.
Stand Oktober 2026. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.